25März 2018

BDSM und Strafrecht – ab wann ist BDSM strafbar? Teil II

eine Lecture-Performance von Nemaides

„Voraussetzungen an die gegebene Einwilligung“

Fühlen sich BDSMler / Fetischisten Diskriminierungen ausgesetzt und sind sie es tatsächlich? Wird BDSM / Fetisch vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abgedeckt?
Welche Voraussetzungen gibt es an die Einwilligung, damit der submissive Part in einer BDSM-Beziehung, gegenüber dem aktiven Part rechtfertigend einwilligen kann?
Sind alle Handlungen in der BSDM / Fetisch Szene immer einvernehmlich?
Kommt es zu Tabubrüchen? Und was ist das überhaupt?

Diesen und mehr Fragen widmet sich Nemaides in seiner Lecture Performance, bei der Wissensvermittlung mit Performance-Elementen verbunden wird. Nemaides erläutert, auch anhand von realen Beispielfällen, wann die Grenze der sexuellen Devianz zur Kriminalität überschritten wird. Hierbei bezieht er sich auf eine durchgeführte Studie, bei der über 2.000 Menschen aus der BDSM / Fetisch Szene teilgenommen haben. Zitate aus der Studie runden die Ergebnisdarstellung ab. Diese Lecture-Performance ist eine von zweien, in der sich Nemaides mit dieser Thematik beschäftigt.

ACHTUNG: Auch wenn Nemaides den ein oder anderen Witz nicht lassen kann… es handelt sich hier NICHT um Comedy! Aber: Es ist auch keine trockene Jura-Vorlesung

Vorbeikommen, reinkommen:

An der TAGESKASSE:
REALWIRTSCHAFT STRAGULA
EINTRITT EUR 16,-

EINLASS ab 14:00
BEGINN 15:00
Freie Platzwahl

Über
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